Abrechnung und Kosten
Allgemeine Informationen
Als approbierte Verhaltenstherapeutin behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Anspruchsberechtigte auf Freie Heilfürsorge sowie Selbstzahler:innen. Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP), der verbindlichen Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Privatpatient:innen. Sie verweist auf bestimmte Abschnitte der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Behandlung. Zur Orientierung: Eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 Minuten) kostet ca. 135-153 €, eine Paartherapiesitzung (100 Minuten) 320 €. Die Honorare gelten gleichermaßen für Selbstzahler:innen.
Vor Behandlungsbeginn schließen wir eine schriftliche Honorarvereinbarung ab, in der das konkrete Honorar und die Abrechnungsmodalitäten transparent festgehalten werden. Je nach Anliegen können zusätzliche Kosten entstehen, etwa für psychologische Diagnostik, eine ausführliche Anamnese oder die Erstellung von Berichten und Anträgen. Über mögliche Zusatzkosten informiere ich Sie vorab. Kurzfristig abgesagte Termine können in Rechnung gestellt werden.
Private Krankenkasse
Bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung können die Kosten einer ambulanten Psychotherapie im Rahmen Ihres privaten Versicherungstarifs erstattungsfähig sein. Ob und in welchem Umfang Verhaltenstherapie übernommen wird, wie viele Sitzungen erstattet werden und ob vorab eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von Ihrem Vertrag ab. Bitte klären Sie diese Fragen vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung ist von Ihnen zu begleichen und kann anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Ich unterstütze Sie gern mit den erforderlichen Unterlagen.
Für Beihilfeberechtigte richtet sich die Erstattung einer ambulanten Psychotherapie nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der beihilfefähigen Kosten; eine ergänzende private Krankenversicherung kann den verbleibenden Anteil im Rahmen des jeweiligen Tarifs erstatten. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, ob Verhaltenstherapie anerkannt wird und ob eine vorherige Antragstellung oder Genehmigung erforderlich ist.
Wenn Sie Anspruch auf Freie Heilfürsorge haben, beispielsweise als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr, stimmen Sie bitte vor Beginn einer externen psychotherapeutischen Behandlung mit der zuständigen truppenärztlichen bzw. heilfürsorglichen Stelle ab, ob und unter welchen Voraussetzungen die Behandlung übernommen werden kann.
Beihilfe /Freie Heilfürsorge
Wenn Sie als Selbstzahler:in zu mir in die psychologische Beratung oder Psychotherapie kommen, können Sie ohne Umwege und ohne bürokratischen Aufwand direkt starten. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn keine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt – oder wenn Sie es vorziehen, dass keine psychische Diagnose in Ihrer Akte dokumentiert wird, etwa mit Blick auf eine geplante Verbeamtung oder den Abschluss bestimmter Versicherungen.
Selbstzahler:innen
Paartherapie
Da bei der Behandlung/Beratung von Paaren keine psychische Erkrankung im engeren Sinne behandelt wird, übernehmen weder gesetzliche noch private Krankenkassen die Kosten dafür. Die Sitzungen rechne ich daher unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus direkt und privat auf Selbstzahlerbasis mit Ihnen ab.
Gesetzliche Krankenkasse
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und keinen Therapieplatz bei einer Kassenpraxis finden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Gern erkläre ich Ihnen, wie das Verfahren abläuft, und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Eine Garantie für die Kostenübernahme kann ich nicht geben, da allein Ihre Kasse darüber entscheidet.
Ausfallhonorar
Vereinbarte Termine reserviere ich exklusiv für Sie. Bitte sagen Sie einen Termin daher spätestens 48 Stunden vorher ab, wenn Sie ihn nicht wahrnehmen können. Bei Absagen, die später erfolgen, oder wenn ein Termin ohne Absage versäumt wird, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 €.
Krankenkassen, private Versicherungen und Beihilfestellen übernehmen diese Kosten grundsätzlich nicht – das Ausfallhonorar ist daher privat von Ihnen zu tragen.